Arbeitsrecht

Das gesamte Arbeitsrecht regelt alle Beziehungen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten beziehungsweise Mitarbeitervertretungen oder Kommissionen und Arbeitgeberverbänden untereinander. Es umfasst alle Gesetze, Rechtsverordnungen sowie sonstigen Bestimmungen über die abhängige Erwerbstätigkeit. Darunter das Bürgerliche Gesetzbuch, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Kündigungsschutzgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsbildungsgesetz und die Tarifverträge, um nur wenige zu nennen.

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im Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Die Interessen

Die Interessen der an einem Arbeitsverhältnis beteiligten Personen sind vielschichtig und mitunter gegenläufig. Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wünschen sich eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Beziehung. Die vertragliche Gestaltung sollte daher umfassend den Arbeitsalltag adressieren und Aussagen über das etwaige Ende des Arbeitsverhältnisses treffen. Beispielsweise über eine korrekte Befristung. Arbeitgeber möchten während der häufig längeren Dauer des Arbeitsverhältnisses arbeitsrechtliche Änderungen im Blick behalten, um stets rechtssicher zu handeln. Auch ergeben sich aus dem abwechslungsreichen betrieblichen Alltag regelmäßig Einzelfälle, die es zu gestalten gilt. Für Arbeitnehmer sind die Wahrung der eigenen Rechte im Arbeitsalltag, der Schutz vor unberechtigten Kündigungen und die Verhandlung von angemessenen Abfindungen von herausragender Bedeutung.

Unsere umfassende arbeitsrechtliche Beratung umfasst insbesondere:

Arbeitgeber

  • Externe Rechtsabteilung zur umfassenden Beratung und Vertretung in Personalangelegenheiten
  • Aktualisierungsservice zu allen relevanten Dokumenten
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung von Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer
  • Gestaltung von Zeugnissen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung von Kündigungen
  • Begleitung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Begleitung bei Kündigungen und Abmahnungen
  • Begleitung bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen
  • Gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung zur Scheinselbständigkeit
  • Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Beratung zur freien Mitarbeit
  • Beratung zur Leiharbeit
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten
  • Beratung zur Überlassung von Dienstfahrzeugen
  • Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Einzelfragen
  • Beratung zur Zusammenarbeit mit Handelsvertretern

Arbeitnehmer

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Begleitung bei der Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung von Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer
  • Begleitung bei der Verhandlung von Dienstverträgen für Vorstände und Geschäftsführer
  • Interessenwahrung bei allen Fragen des Arbeitsalltags
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Gerichtliche Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Kündigungsschutzklagen
  • Zeugnisklagen
  • Gehaltsklagen
  • Klagen auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses
  • Begleitung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abfindung
  • Begleitung bei der betrieblichen Wiedereingliederung
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten
  • Beratung bei Umstrukturierung und Betriebsübergang
  • Beratung im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers
  • Beratung von Handelsvertretern