Handels- und Gesellschaftsrecht
Zum Kernbereich unserer Kanzlei gehört das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Mit unserem Verständnis und Erfahrung erfüllen wir die Anforderungen von Unternehmen bei ihrer Zielsetzung. Von der Auswahl der Rechtsform bei der Gründung bis zur Beendigung der Gesellschaft beraten wir Unternehmer bei ihren Entscheidungen. Ein Unternehmen durchläuft unterschiedliche Schritte und Phasen auf ihrem Weg. Ob Neugründung, Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge oder Auflösung, wir begleiten Unternehmen in allen Situationen.
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im Rechtsgebiet Handels- & Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Zu unserem Mandantenkreis gehören Start-ups, mittelständische Unternehmen, Stiftungen sowie Familienunternehmen. Unsere Kompetenzen erstrecken sich auf:
- Wahl der Gesellschaftsform
Unsere Aufgabe ist es für unsere Mandanten bei dem neu zu gründendem Unternehmen die passende Gesellschaftsform zu finden. Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Stiftung, wir beraten über die finanziellen und rechtlichen Aspekte. - Unternehmensgründung
Die Gründung eines Unternehmens ist die erste Phase, die ein Unternehmen durchläuft und ist dabei mit wichtigen Entscheidungen verbunden, wie z.B.: das Haftungsrisiko der Gesellschaft oder der Gesellschafter, der richtige Arbeitsvertrag für das Einstellen von Mitarbeitern, steuerliche Aspekte, die Eintragung ins Handelsregister usw. Unser Ziel ist es wirtschaftliche, rechtliche und strategische Faktoren herauszuarbeiten, um das Vorhaben unserer Mandanten zu realisieren. - Haftungsrisiko der Gesellschaft
Bei der Gründung eines Unternehmens spielen Haftungsaspekte eine entscheidende Rolle. Je nach dem für welche Gesellschaftsform ein Unternehmen sich entscheidet, kann sich die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken oder sogar auf das Privatvermögen ausweiten. Als Gründer stellt sich auch die Frage, ob und inwiefern die Gesellschafter haften müssen. Um die Risiken einschätzen zu können, ist es entscheidend sich vorher von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. - Umstrukturierung der Gesellschaft
Als Unternehmer muss man auch mit Veränderungen rechnen, sei es durch Spaltung, Verschmelzung oder Formwechsel. Hierdurch entsteht eine Vielzahl von Fragen. Auf Gesellschaftsebene ermöglichen wir es, dass unsere Mandanten die bestmögliche Unterstützung erhalten, um so mit unausweichlichen und gewünschten Veränderungen ihr Ziel zu erreichen. - Unternehmensnachfolge
Wir konsultieren auch darüber, wie die Übergabe von Unternehmen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an die nächste Generation übertragen werden kann. Dies umfasst unter anderem die Beratung zur Wahl der Unternehmensfolge und die Erstellung eines Nachfolgekonzepts.
Handelsrecht
Als internationale Wirtschaftskanzlei beraten wir unsere Mandanten im nationalen und internationalen Vertrags- und Handelsrecht. Unser Ziel ist es nicht nur im Handelsrecht zu beraten, sondern auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten umzusetzen. Wir begleiten mittelständische Unternehmen bei ihren Handelsbeziehungen, insbesondere bei der Umsetzung, Prüfung und beim Entwerfen ihrer Verträge.
- Vertragsrecht
Durch die Globalisierung bedarf es an sachkundige Beratung, um wichtige Vertragsverhältnisse deutlich festzulegen. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich auf die Vertragsgestaltung und Verhandlung nationaler und internationaler Verträge, wie z.B. Lieferverträge, Vertragshändlerverträge, Verträge über Lizenzen sowie die Erstellung von AGBs. - Vertriebsrecht und Vertriebssysteme
Der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bedarf ein nachhaltiges Verständnis. Dabei begleiten wir Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Vertriebswege und die Gestaltung von Vertriebssystemen. Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich auf verschiedene Bereiche:- Nationales und internationales Vertriebsrecht
- Franchiserecht
- E-Commerce-Recht
- Handelsvertreterrecht
- Kündigung und Vertragsabwicklung
- Wettbewerbsverbot und kartellrechtliche Fragestellungen
Mit der heutigen internationalen Vernetzung ist es uns möglich über grenzüberschreitende Fälle zu konsultieren. Vor allem mit der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber inländischen und ausländischen Vertragspartnern sind wir bestens vertraut. Dafür weisen wir genaues Know-How über europarechtliche und internationale Abkommen auf, insbesondere das UN-Kaufrecht.
Als Wirtschaftskanzlei besitzen wir zudem die fachübergreifende Expertise, um unsere Mandanten auch gleichzeitig an den Schnittstellen zu den anderen Rechtsgebieten beizustehen.
Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Personen- und Kapitalgesellschaften tragen in dem von ihnen geführten Unternehmen große Verantwortung und damit einhergehend auch ein erhebliches Risiko. Bei Pflichtverletzungen drohen ihnen mitunter existenzbedrohende Schadensersatzansprüche oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung ihres Handelns. Auch bei haftungsbeschränkten Rechtsformen, wie etwa der GmbH, kann unter bestimmten Umständen auf das private Vermögen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer zugegriffen werden. Insbesondere aber nicht ausschließlich bei steuerrechtlichen oder insolvenzrechtlichen Angelegenheiten.
Dabei ist es in führender Position bereits schwer auszumachen, welche Pflichten an die eigene Stellung geknüpft sind, denn diese sind nicht einheitlich geregelt. Die Pflichten von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern folgen unter anderem aus dem Gesetz, einem Gesellschaftsvertrag und dem eigenen Anstellungsvertrag, welcher der eigenen Bestellung zugrunde liegt. Vor diesem Hintergrund kann es entscheidend sein, sich begleitend zur eigenen Tätigkeit beraten zu lassen. Zwar können nicht alle Risiken eliminiert werden. Aber es besteht durchaus die Möglichkeit, Vereinbarungen zu treffen und Versicherungen abzuschließen, die im Ernstfall die Haftung erheblich einschränken.
Die Haftungstatbestände sind für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vorab nicht leicht auszumachen. Dies liegt vor allem daran, dass die Ebenen eines Unternehmens und dessen Beziehungen vielschichtig sind. Es dauert mitunter Jahre, um für die eigene Haftung und deren Voraussetzung sensibel zu werden. Beispielsweise sind Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Treuhänderinnen respektive Treuhänder des Vermögens der geführten Unternehmung. Infolgedessen sind sie persönlich haftbar – sowohl zivil- als auch strafrechtlich – bei einem falschen Umgang mit den Vermögenswerten der Gesellschaft. Obendrein können auch Dritte unter gewissen Voraussetzungen auf das Privatvermögen der Geschäftsführung zugreifen; bspw. Finanzbehörden und Trägerinnen der Sozialversicherung auf Zahlung geschuldeter Abgaben. Die Geschäftsführung kann demnach zur Zahlung der Steuern und Lohnnebenkosten des Unternehmens persönlich herangezogen werden.
Wir beraten und vertreten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer bundesweit sowie international umfassend zu allen rechtlichen Fragen, insbesondere der Haftung und Sozialversicherung. Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Beratung zu und Umsetzung von Beschränkungen der persönlichen Haftung
- Arbeitsverträge für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Laufende Beratung der Geschäftsführung i.S.e. externen Rechtsabteilung
- Beratung und Vertretung in allen haftungsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung und Vertretung bei persönlicher Inanspruchnahme durch die Finanzbehörden
- Beratung und Vertretung bei persönlicher Inanspruchnahme durch die Trägerinnen der Sozialversicherung
- Beratung und Vertretung bei Herausforderungen in Zusammenhang mit dem Thema Scheinselbständigkeit
- Beratung von geschäftsführenden Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern zu sozialversicherungsrechtlichen Themen