Internationales Wirtschaftsrecht

Das heutige Wirtschaftsleben ist maßgeblich von der Globalisierung geprägt. Unternehmen decken ihren Bedarf mit Bestellungen aus der ganzen Welt und exportieren ihre Produkte in eine Vielzahl anderer Länder. Die Welt wächst dadurch zusammen, es formen sich wirtschaftliche und politische Bündnisse, die den internationalen und grenzüberschreitenden Handels- und Wirtschaftsverkehr erleichtern sollen. Dennoch gibt es diverse Aspekte, die Staaten, internationale Unternehmen und Privatunternehmen beachten sollten, wenn sie sich im internationalen Wirtschaftsverkehr betätigen.

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Internationales Privatrecht

Eine der wichtigsten Aspekte ist hierbei die Vertragsgestaltung. Hier ist zunächst zu beachten, dass es bereits internationale Abkommen und regionale Wirtschaftskooperationen gibt. Dieses Europa- oder Völkerrecht greift oft in das private Recht ein und kann Verträge und andere Vereinbarungen inhaltlich beeinflussen. So wirkt sich etwa auch das sogenannte „UN-Kaufrecht“ auf das Recht der Warenlieferungen aus. Es findet in bestimmten Konstellationen automatisch Anwendung, wenn die Vertragsparteien deren Anwendbarkeit nicht ausschließen.

Rechts- und Gerichtsstandwahl

Durch das europäische Recht ist das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht innerhalb Europas harmonisiert worden. Es gelten einheitliche Regeln für das sogenannte Kollisionsrecht, also die Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt Anwendung finden. Dasselbe gilt für die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die von einer europäischen Verordnung geregelt wird. Dennoch können Unternehmen – insbesondere im B2B-Bereich – sowohl das anwendbare Recht also auch einen für sie günstigen Gerichtsstandort wählen. Solche abweichenden Entscheidungen müssen allerdings sorgfältig entschieden und vertraglich vereinbart werden.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts. Hierzu gehören auch strategische Fragen. Eine umfassende Beratung auf diesem Feld beginnt nicht erst bei der Vertragsgestaltung – die aber nicht nur zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten häufig entscheidend sein kann – sondern setzt voraus, dass man sich auch mit regulatorischen Anforderungen der jeweiligen Länder auseinandersetzt, in denen man Handel treiben will. Darüber hinaus optimieren wir die gesellschaftlichen und steuerlichen Strukturen für unsere Mandanten, um sie im hart umkämpften internationalen Wettbewerb bestmöglich aufzustellen.

Brexit – Rechtliche Fragestellungen

Insbesondere der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, der mit dem am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft getretenen Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zunächst seinen vorläufigen Höhepunkt fand, stellt Unternehmen – sowohl in der EU als auch in dem Vereinigten Königreich – zunehmend vor rechtliche Probleme. Auch wenn die rechtliche Stellung des Vereinigten Königreichst im Verhältnis zur EU vorerst geklärt wurde, so stellen sich neben wirtschaftlichen Fragen, etwa des freien Warenverkehrs, uneingeschränktem Handel auch solche, welche die einst selbstverständlichen Rechte wie, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit betreffen.

Darüber hinaus sind inzwischen sehr viele Bereiche des öffentlichen aber auch des privaten Lebens von europarechtlichen Vorschriften geprägt. Es besteht häufig Unklarheit darüber, welche europäischen Regelungen noch anwendbar sind im grenzüberschreitenden Verkehr mit dem Vereinigten Königreich. Soweit dies außer Kraft gesetzt wurden, müssen sie durch anderweitige Regelungen ersetzt werden. Auch diese sind intransparenten und führen häufig dazu, dass Unternehmen nicht entsprechend vorbereitet werden.

Wir beraten Unternehmen aus der EU und dem Vereinigten Königreich und helfen ihnen, das Thema „Brexit“ in den Griff zu bekommen mit dem Ziel, einen reibungslosen Warenverkehr und Handel zu gewährleisten. Auch unterstützen wir bei der Erstellung oder Überarbeitung von Vertragswerken, die durch den „Brexit“ beeinflusst werden sowie bei Unternehmensgründungen. Gerade für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich kann die Eröffnung von Niederlassungen oder gar die Gründung einer Gesellschaft nach europäischem Recht eine gute Möglichkeit sein, um bestimmte Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.