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im Rechtsgebiet Strafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst als Oberbegriff eine Sammlung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften, die typischerweise in einer Nähe zu oder im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsaktivitäten stehen.
Neben der Individualverteidigung umfasst das Tätigkeitsfeld die Beratung und Vertretung von Unternehmen. Besonderen Raum in der Verteidigung nehmen insbesondere die Vermögensdelikte, das Arbeitsstrafrecht, das Baustrafrecht, das Bilanzstrafrecht, das Korruptionsstrafrecht, das Zollstrafrecht sowie die Insolvenzdelikte ein.
Im Rahmen der Criminal Compliance umfasst die Aufgabe die Bestimmung strafrechtlicher Risiken im Unternehmen und der Entwurf von Verhaltensmaßnahmen.
Steuerstrafrecht
Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerstrafrechtlichen Fragen; dies umfasst insbesondere die Erstellung von Selbstanzeigen, Verfahren der Nachbesteuerung und Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt.
Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in steuerlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren/Strafbefehlsverfahren, in laufenden Ermittlungsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und werden als Strafverteidiger in Steuerstrafverfahren tätig.
Bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen stellen wir die Beachtung aller Rechtsvorschriften zum Schutz der Steuerpflichtigen sicher. Entsteht bei Betriebsprüfungen der Verdacht auf Steuerhinterziehung, beraten wir, wie hierauf sinnvoll zu reagieren ist.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten betreffen wahrscheinlich jede natürliche Person einmal. Aber auch Unternehmen können bei Ordnungswidrigkeiten belangt und sanktioniert werden. In beiden Fällen muss genau geprüft werden, ob ein Bescheid gerichtfertigt ist, und wie ggf. dagegen vorgegangen werden kann.
Eine Ordnungswidrigkeit ist nach § 1 I OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, welches die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Als Ordnungswidrigkeit kann grundsätzlich nur ein vorsätzliches Handeln geahndet werden, es sein denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit einer Geldbuße bedroht.
Unternehmensverantwortliche sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Unternehmen ordnungsgemäß zu führen und zu organisieren. Geschieht dies nicht – so kann es auf Grund einer fehlerhaften Unternehmensorganisation zu einer Verletzung betriebsbezogener Pflichten kommen und die Unternehmen sollen mit teils empfindlichen Geldbußen haften. Hier entwickeln wir die vorgerichtliche Strategie und versuchen, die bestmögliche Lösung – etwa die Reduzierung der Geldbuße, eine Einigung zu erzielen oder übernehmen die gerichtliche Vertretung.
Besonders beratungsintensiv sind bei den Ordnungswidrigkeiten auch die sog. Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Mängel am Fahrzeug). Die sich in diesem Bereich ständig ändernde Rechtsprechung haben wir stets genauso im Blick wie das regelmäßige Ziel, eine Verfahrenseinstellung wegen Verfahrens- oder Beweismängel zu erzielen. Hier geht die Bearbeitung teilweise Hand in Hand mit dem Versicherungsrecht.
Zudem verteidigen wir unsere Mandanten auch bei dem Vorwurf von Straftaten, die klassisch mit dem Straßenverkehr zusammenhängen wie etwa das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung. Hier ist das oberste Ziel stets eine „geräuschlose“ Einstellung des Verfahrens.