Konfliktlösung und Prozessführung

Das heutige Wirtschaftsleben ist von der Globalisierung aber auch einer zunehmenden Spaltung der Wirtschaftsmächte geprägt. Auf der einen Seite wachsen Nationen zusammen, der internationale, grenzüberschreitende Handel floriert. Auf der anderen Seite zeigt uns insbesondere das Beispiel „Brexit“ oder auch das plötzliche Auftreten einer weltweiten Pandemie, dass zunehmende Unsicherheiten den Markt und das wirtschaftliche Leben beeinflussen. Unternehmen sehen sich zudem immer mehr der Kontrolle von Aufsichtsbehörden weltweit oder einer stetig wachsenden Klageindustrie ausgesetzt. Dies führt häufig zu Streitigkeiten, aufgrund derer Unternehmen um eine Konfliktlösung oder Prozessführung nicht umher kommen.

Ihre Ansprechpartner

im Rechtsgebiet Konfliktlösung und Prozessführung

Konflikte effizient lösen, Prozesse sicher führen

Wir sind darauf bedacht, Konflikte effizient und wenn möglich bereits außergerichtlich zu lösen sowie Gerichtsverfahren – soweit absolut notwendig – sicher zu führen. Unser Hauptaugenmerkt liegt auf einer pragmatischen und kommerziell sinnvollen Lösung. Das oberste Ziel ist immer eine schnelle und reibungslose Streitbeilegung, die zudem maximal kosten- und resourceneffizient ist. Hierfür stehen wir unseren Mandanten hierfür standortübergreifend rund um die Uhr zur Verfügung. Wir beraten Sie nicht nur zu den materiell-rechtlichen Problemstellungen des jeweiligen Falles, sondern stellen Ihnen vielmehr unsere gesamte prozesstaktische und strategische Expertise zu Verfügung.

Handels- und wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten

Wir verfügen über substantielle Erfahrung in hochkomplexen handels- und wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten in gewerblichen Rechtsstreiten, bei denen es um die Verletzung von geistigem Eigentum oder persönlichen Daten geht. Des Weiteren unterstützen wir bei kartellrechtlichen Streitigkeiten, Fragen der Produkthaftung und Regulierung sowie des öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Schiedsverfahren

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Begleitung von außergerichtlichen Schiedsverfahren. Haben unsere Mandanten eine Schiedsvereinbarung, die in bestimmten Fällen ratsam sein kann, getroffen, gibt es die Möglichkeit, anstelle eines staatlichen Gerichts, ein privates Schiedsverfahren zu führen. Ein Vorteil eine solchen privaten Schiedsverfahrens ist beispielsweise, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Das Schiedsgericht besteht in der Regel aus einem oder drei Schiedsrichtern, die auf eine vorher abgestimmte Weise bestimmt werden. Grundsätzlich sind Schiedssprüche für die Parteien des Rechtsstreits bindend und können nur in besonderen Ausnahmefällen vor einem staatlichen Gericht angefochten werden. Schiedssprüche sind – wie gerichtliche Urteile auch – weltweit vollstreckbar und stellen daher in bestimmten Fällen eine gute Alternative zum staatlichen Verfahren dar.